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Das typische Makler-Recht betrifft den Nachweis und die Vermittlung von Abschlüssen des Hauptvertrages. Der Schwerpunkt liegt in der Immobilien-Vermittlung. In der Praxis spielen jedoch auch die Finanzierungs- und Arbeitsvermittlung eine Rolle. Hinzu kommen die Tätigkeiten der Handels-Makler und Partner-Vermittlungen. Der Nachweis-Makler bietet Nachweise zum Abschluss von Hauptverträgen an. Dies kann beispielsweise durch Bereitstellung von Adressen, Zeitungsanzeigen u.ä. von Personen geschehen, welche bereit sind, Hauptverträge abzuschliessen. Der Vermittlungs-Makler fördert den "finalen" Abschluss von Hauptverträgen durch seine Mitwirkung. Wir bieten für Makler, Kreditinstitute und Versicherungen ergebnisorientierte Tages-Seminare an. Sprechen Sie mit Herrn Rechtsanwalt Berend Blöcker (Telefon 0721-23637).
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